Ihre Kosten
Im Normalfall trägt unsere Kosten vollumfänglich der Verursacher, also Ihr Schuldner. Für Sie ist unsere Dienstleistung damit kostenfrei. Nur bei Uneinbringlichkeit, wenn also die Forderung durch eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht realisiert werden kann, berechnen wir die im Vorfeld mit Ihnen vereinbarten Kostenpauschalen und Auslagen, die aufgrund der von uns weitergegebenen Mengen- und Automationsvorteile jedoch besonders günstig für Sie sind. Streitige Verfahren werden immer nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet.