Allgemeine Mandatsbedingungen
BRline® – Allgemeine Mandatsbedingungen für den elektronischen Forderungseinzug (Stand 01.10.2009)
BRline® (Brinkmann Rechtsanwälte online) ist der Name einer geschlossenen Internetplattform der auf den elektronischen Einzug von Forderungen spezialisierten Kanzlei für Wirtschaftsrecht Brinkmann Rechtsanwälte in Köln. Für alle über BRline® erteilten Aufträge zum Einzug einer Forderung gelten die folgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB), in Ergänzung zu dem jeweils individuell geschlossenen Mandatsvertrag:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AMB finden in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung für alle der Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte in Köln erteilten Aufträge zum Einzug einer Forderung, die über die Internet – Plattform www.brline.de eingestellt werden.
(2) Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte erkennt von diesen Regelungen abweichende Geschäftsbedingungen nur an, wenn ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen der Kanzlei und dem Auftraggeber getroffen wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte zieht bei der Webplattform BRline® eingestellte Zahlungsforderungen beim Schuldner ein.
(2) Voraussetzung für die Einstellung einer Forderung bei BRline® zum Zweck einer außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Geltendmachung ist, dass die Forderung fällig ist und der Schuldner sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen für eine Übernahme des Mandats sichert der Auftraggeber mit Einstellung der Forderung bei BRline® ausdrücklich zu. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die Dienstleistungen von BRline® nur in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen.
(3) Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte führt vor Beginn des Einzugsverfahrens regelmäßig eine Verjährungskontrolle durch.
§ 3 Durchführung des Auftrages
(1) Um Einziehungsaufträge bei BRline® einstellen zu können, benötigt der Auftraggeber eine Registrierung, die ihn als berechtigten Nutzer der Webplattform ausweist. Diese wird ihm nach Abschluss eines Mandatsvertrages über den elektronischen Einzug von Forderungen von der Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte schriftlich mitgeteilt. Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte behält sich vor, die Identität des Auftraggebers zu verifizieren und eine Registrierung ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Registrierungskennzeichen vertraulich zu behandeln und dieses nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Die Registrierungsunterlagen sind so aufzubewahren, dass eine missbräuchliche Verwendung in jedem Falle ausgeschlossen ist. Jeden Missbrauch der Registrierung, von der der Auftraggeber Kenntnis erhält oder den er anhand von Tatsachen vermutet, wird er der Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch für jegliche Veränderungen der für die Registrierung notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers.
(2) Der schriftliche Mandatsvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Forderungseinzug durch die Kanzlei. Der Einzelauftrag zum Einzug einer konkreten Forderung wird durch Einstellung der hierzu notwendigen Angaben auf der Webplattform und deren elektronischen Absendung an die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte erteilt. Bevor ein Einziehungsauftrag bei www.brline.de eingestellt werden kann, müssen diese auf der Webseite eingeblendeten AMB durch Setzen eines Hakens akzeptiert werden; sie werden damit Bestandteil des Einziehungsauftrags.
(3) Mit der elektronischer Absendung der Forderungsdaten übernimmt die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte die weitere Bearbeitung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen und entsprechend den im Mandatsvertrag getroffenen Vereinbarungen; ergänzend gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 ff. BGB).
§ 4 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag zum Einzug einzelner Forderungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen. Das gleiche Recht steht der Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen nach Einstellung der Forderung auf der Webplattform zu.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte übernimmt keinerlei Haftung für eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer infolge höherer Gewalt sowie für Schäden, die aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit bzw. der fehlerhaften Funktion einer Internetverbindung entstehen oder die auf Hard- oder Softwarefehler bei der Nutzung der Webplattform zurückzuführen sind.
(2) Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte übernimmt weiterhin keine Haftung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere zum Bestand und zur Höhe der Forderung sowie bezüglich der Personendaten von Gläubigern und Schuldnern.
§ 6 Berechtigtes Interesse, Aktivlegitimation
Der Kunde sichert mit Einstellung und Absendung einer Forderung an die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte ausdrücklich zu, dass er rechtlich und wirtschaftlich der berechtigte Inhaber dieser Forderung ist und bei deren Einzug keinen Beschränkungen durch eventuelle Rechte Dritter unterworfen ist. Er bestätigt weiterhin, dass ein berechtigtes rechtliches Interesse an der anwaltlichen Geltendmachung dieser Forderung besteht. Soweit Ansprüche aus abgetretenem Recht verfolgt werden, sind diese als solche besonders kenntlich zu machen.
§ 7 Kosten und Zahlungsmodalitäten
Die vom Auftraggeber für den Einzug einer Forderung zu zahlenden Kosten und Gebühren sind im Mandatsvertrag festgelegt. Aus dem Abschluss des Mandatsvertrages selbst ergeben sich für den Auftraggeber keinerlei Zahlungsverpflichtungen.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte ist im Rahmen des Vertragszwecks berechtigt, die persönlichen Daten von Auftraggebern und Schuldnern sowie alle für die Durchsetzung der Forderung notwendigen Angaben zu erfassen, zu verarbeiten, zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen.
(2) Zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ist die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte darüber hinaus berechtigt, die in Absatz 1 genannten Daten weiterzuleiten an
- Gerichte und andere öffentliche Stellen sowie an Korrespondenzanwälte zur Wahrnehmung auswärtiger Termine,
- berechtigte Empfänger in Erfüllung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen,
- sonstige Personen mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 7 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Alle der Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte erteilten Einziehungsaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist Köln. Soweit gesetzlich zulässig, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.